Persönliche Daten und Ergebnisse
Ihr Name
Ihr Alter
Datum
Adresse
Objekt-Typ
Baujahr
Wohnfläche
Jahr | Alter | Heizkosten OHNE Sanierung | Heizkosten MIT Sanierung | Heizkostenersparnis pro Jahr | Aufwand für Zinsen | Aufwand für Tilgung | Überschuss / Defizit mit Sanierung | kumuliertes "Energiesparkonto" | KfW-Darlehen Rest am Jahresende |
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Jahr | Alter | Heizkosten OHNE Sanierung | Heizkosten MIT Sanierung | Heizkostenersparnis pro Jahr | Aufwand für Zinsen | Aufwand für Tilgung | Überschuss / Defizit mit Sanierung | kumuliertes "Energiesparkonto" | Darlehen Rest am Jahresende |
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Haftungsausschluss: Der BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner ist eine Entwicklung des Bundesverbandes Gebäudemodernisierung e.V., der von der BVGeM Servicegesellschaft mbH angeboten wird. Die Nutzung ist ausschließlich für geschulte Fachberater:innen („Zertifizierte:r Modernisierungsberater:in“) bei Beratungsgesprächen mit Endkunden vorgesehen. Der BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner dient lediglich einer ersten, unverbindlichen Einschätzung einer Investition in die energetische Wohngebäudemodernisierung sowie Einschätzung möglicher Energieeinsparpotenziale. Die abgefragten Werte zu einzelnen Immobilen, zu Sanierungskosten und dem Umfang einer Modernisierung, zu angenommenen Zinssätzen sowie Heizkosten und deren Preisentwicklung dienen lediglich der Erstellung einer modellhaften Muster-Berechnung. Dem BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner zugrunde liegende Angaben von Kundenseite werden nicht, auch nicht auf Plausibilität, geprüft. Die manuell erfolgten Eingaben sind nicht auf die individuellen Verhältnisse eines einzelnen Gebäudes abgestimmt und können deshalb keine verbindliche Auskunft über Finanz- und Darlehenspläne sowie Fördermodelle geben. Eine konkrete Sanierungsberatung oder Finanzierungs- und Fördermittelberatung wird durch den BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner nicht ersetzt.
Die modellhaft dargestellten Berechnungen basieren auf der Grundlage von derzeit gültigen Förderprogrammen und Kundenangaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Etwaige Gesetzesänderungen oder kurzfristige Änderungen von Zinssätzen und Laufzeiten können nicht vorhergesagt werden. Die Komplexität der beratenen Themen erfordert Vereinfachungen in der Darstellung und Annahmen zu künftigen Entwicklungen. Es wird empfohlen, vor einer Entscheidung über eine energetische Sanierung eines Gebäudes eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Irrtum vorbehalten.